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Statuten

I. Name und Sitz

1. Unter dem Namen CF Rorschach "unterstützt Menschen in der Region“ (abgekürzt: CF) besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Rorschach.

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II. Zweck

2. Der CF bezweckt die Unterstützung von Jugendlichen, Alleinerziehenden und in Not geratenen Familien. Er fördert zudem die Freundschaft unter den Mitgliedern.
3. Der CF ist konfessionell und politisch neutral.

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III. Mitgliedschaft

4. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
5. Aktive Mitglieder können Freimitglieder werden. Sie werden an die Mitgliederversammlungen eingeladen, haben jedoch nur beratende Stimme. Sie bezahlen einen reduzierten Jahresbeitrag.
6. Der Austritt aus dem CF erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Austritt ist jederzeit möglich und sofort wirksam.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes.
Austretenden und ausgeschlossenen Vereinsmitgliedern steht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu. Nicht erfüllte Verpflichtungen bleiben bestehen.
7. Für die Verbindlichkeiten des CF haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
8. Gönner bzw. Gönnerin ist, wer den Gönnerbeitrag leistet. Gönner bzw. Gönnerinnen werden durch den Vorstand zu ausgewählten Anlässen eingeladen.

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IV. Organisation
9. Organe des CF sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren

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a) Die Mitgliederversammlung

10. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich als Jahresversammlung im Frühjahr statt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat mindestens zehn Tage vorher schriftlich zu erfolgen. Die Traktanden sind mit der Einladung bekannt zu geben.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder wenn ein Fünftel der Mitglieder unter Bekanntgabe der Gründe die Einberufung verlangt.

11. Der Mitgliederversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
a) Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren auf die Dauer von 2 Jahren;
b) Abnahme des Jahresberichtes der Präsidentin und der Jahresrechnung;
c) Festsetzung der Eintrittsgebühr und der Jahresbeiträge für Mitglieder, für Freimitglieder und für Gönner und Gönnerinnen;
d) Änderung der Statuten und Auflösung des Vereins, letztere mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder.

12. Jedem Mitglied kommt eine Stimme zu. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder.

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b) Der Vorstand

13. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern (Präsidentin, Vizepräsidentin, Aktuarin und Kassierin).
14. Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen sind. Er vertritt den CF nach aussen. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist Protokoll zu führen.
15. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der anwesenden Vorstandsmitglieder.

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c) Die Rechnungsrevisoren

16. Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Revisoren. Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Jahresversammlung Bericht und Antrag.

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V. Die Mittel des Vereins

17. Der CF beschafft sich die für seine Tätigkeit notwendigen Mittel durch
a) einmalige Eintrittsgebühren
b) Jahresbeiträge der Mitglieder, der Freimitglieder und der Gönnerinnen und Gönner
c) Erlöse aus Aktionen und Veranstaltungen
d) Zuwendungen Dritter

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VI. Sitzungen

18. Die Mitglieder des CF treffen sich einmal monatlich zu einer Sitzung. Die Teilnahme an den Sitzungen ist Pflicht.
An den Sitzungen wird in der Regel über die laufenden Aktivitäten (Unterstützung Bedürftiger, Aktionen zur Mittelbeschaffung, Durchführung von Anlässen etc.) Beschluss gefasst.
Über die Sitzungen wird Protokoll geführt.

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VII. Auflösung des Vereins

19. Im Falle der Auflösung des CF fällt das Vereinsvermögen einer wohltätigen Institution zu, welche einen ähnlichen Zweck verfolgt wie der CF.

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Diese Statuten ersetzen die Statuten der Gründungsversammlung vom 2. April 1998 und wurden an der Jahresversammlung vom 22. April 2010 genehmigt und in Kraft gesetzt.

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Rorschacherberg, 18.Juni 2020

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Die Präsidentin: Bettina Neff

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Die Aktuarin: Nicole Sigrist

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