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Unterstützungsgesuch
Wichtige Informationen für die Gesuchstellung:
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Die Gesuche werden anlässlich der monatlichen Sitzungen des CF Rorschach geprüft. Jedes Gesuch muss begründet sein und die Notsituation genau darlegen. Nur bei Vollständigkeit aller Angaben und Vorliegen der notwendigen Dokumente werden Gesuche geprüft. Leistungen werden ausschliesslich in der Schweiz erbracht und werden in der Regel nur einmalig geleistet.
Allfällige Auszahlungen erfolgen direkt an die Rechnungsstellenden, ausgewiesene Fachstellen, Ämter etc..
Mieterkautionen, Mieten, Kosten für Haustiere, Darlehen, Konsumkredite- oder Kreditschulden, Bevorschussungen oder Sicherheiten, Bussen, Geldstrafen oder Steuerausstände werden nicht beglichen.
Der CF Rorschach finanziert seine Unterstützungsleistungen mit Gönnerbeiträgen, Spendengeldern und Erlöse aus Veranstaltungen. Auf Leistungen des CF Rorschach besteht kein rechtlicher Anspruch. Gesuchsteller werden schriftlich über den Entscheid informiert.